Weinschankprivileg

Kurz nach seinem Einzug ersuchte dieser seinen Landesherrn, Administrator und Herzog August von Sachsen, um Erneuerung des seit alters her mit dem Haus verbundenen Weinschankprivilegs. Dieses wurde ihm bereits am 8. Januar 1668 gewährt. Der Rat der Stadt legte dagegen allerdings Widerspruch ein. Der daraus resultierende Rechtsstreit konnte erst 1682 mit einem Vergleich beendet werden.


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Georg Friedrich Händel