Zur Bearbeitung Händelscher Oratorien in der NS-Zeit

Trotz der das Opernschaffen des Komponisten in den Mittelpunkt stellenden Händel-Renaissance waren es im 'Dritten Reich' nach wie vor die Oratorien, genauer gesagt: einige wenige Oratorien, die die Händel-Rezeption dominierten.
Der ungehemmten Inanspruchnahme dieser Werke durch das Regime standen freilich die zum größten Teil aus dem Alten Testament stammenden Stoffe im Wege. So blühte im NS-Staat im großen Stil die Praxis der Umdichtung der von Händel vertonten Libretti – und zwar trotz der ausdrücklichen Erlaubnis der NS-Führung zur unverfälschten Aufführung dieser Werke. So erklärte Goebbels im September 1934 als Präsident der Reichskulturkammer: "Ich habe keine Bedenken gegen die Aufführung Händelscher Werke". Auch Peter Raabe, der Präsident der Reichsmusikkammer, stand der Praxis der Umtextierung ablehnend gegenüber und konnte sich dabei sogar auch auf Hitler selbst stützen. In einer Anordnung vom 30. September 1937 wandte sich Raabe unter Hinweis auf Hitlers auf dem Reichsparteitag 1937 gehaltenen "Kulturrede" gegen "Versuche, die Einstudierung und Wiedergabe von Vokalwerken mit geistlichem Text zu verhindern oder durch entsprechende Beeinflussung einzelner Mitwirkender zu erschweren".
Doch die Praxis sah anders aus. Der Drang von antisemitischen Musikern und Musikfunktionären nach 'entjudeten' Aufführungen Händelscher Oratorien erwies sich als größer. Die Änderung der Texte reichte von der Ausmerzung einiger 'Judaismen' bis zur kompletten Neutextierung. Die nationalsozialistische Publizistik rechtfertigte die Bearbeitungspraxis damit, dass die Neutextierungen keine Verfälschung des Händelschen Willens darstellten, sondern dass sie es – im Gegenteil – überhaupt erst ermöglichten, die eigentliche Absicht des Komponisten erkennbar machen, denn durch das Ablegen des zeitbehafteten biblischen Gewandes würde der ewiggültige Kern der Händelschen Intention freigelegt. So schreibt der regimenahe Musikwissenschaftler Hans Joachim Moser über Händels Oratorien:
"Die tragische Situation dieser an sich herrlichen, gewaltigen und von Händel her urgermanischen Werke, deren volksnahe Monumentalität sie im höchsten Maße zu dem stempeln, was dem deutschen Chorwesen unserer Zeit und Zukunft bisher kein zweiter Meister so vollendet hat geben können – gerade sie sind durch die Stoffe aus der altjüdischen Geschichte und Legende belastet. Zwar hat die Reichsmusikkammer wiederholt dankenswert darauf hingewiesen, daß Händel mit ihnen ja nicht das Judentum hat verherrlichen wollen, daß sie nur im Stil der englischen reformierten Theologie des 17.–18. Jahrhunderts Gleichnisse für das Staatsideal des Britenvolks zu Händels Zeit haben sein sollen, und daß Händel selbst in ihnen nicht einmal die Engländer des Barock, sondern das Ewigmenschliche ganz allgemein, das religiöse Führerproblem jedes Volks und jeder Zeit habe darstellen wollen. Das alles ist zweifellos richtig. Trotzdem bleibt für manchen deutschen Volksgenossen, der nicht erläuternde und beschwichtigende Fußnoten mithören will und kann, die doppelte störende Schranke zwischen ihm und der Seele dieser Händelschen Oratorienkunst bestehen: der Wall des jüdischen Stoffs und der Wall des englischen Imperialanspruchs, die beide uns nach den Erlebnissen des letzten Halbjahrhunderts unerträglich sind." 1
Moser befürwortete deshalb Umarbeitungen der Libretti, um die Werke aufführbar zu machen.

Es gab aber im 'Dritten Reich' auch Stimmen, die generell Musik mit biblischen Sujets für unaufführbar erklärten. So kritisierte ein Gutachter [ ---> Abbildung: Datei NS 15-186.pdf  ] des Amts Rosenberg eine ihm zur Prüfung eingereichte Umarbeitung von Händels Judas Maccabäus dahingehend, daß der Bearbeiter kaum mehr geändert habe als "Hebräismen" zu streichen, sodass die "biblischen Vorstellungen" auch in der Neufassung bestehen geblieben seien. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass es nur einen geringfügigen Verlust bedeute, wenn die Oratorien Händels überhaupt nicht mehr aufgeführt würden.

Als besonders erfolgreich erwiesen sich die Bearbeitungen des Marburger Universitätsmusikdirektors Hermann Stephani (1877–1960). Nachdem Stephani Judas Maccabäus schon 1904 in einer von "Mängeln" bereinigten Neufassung herausgegeben und in den 1920er Jahren eine nochmals gereinigte Fassung unter dem Titel Maccabäus vorgelegt hatte, entschloss er sich während des 'Dritten Reiches' zu einer noch weitergehenden 'Arisierung' dieses Oratoriums, dem er nunmehr den Titel Der Feldherr gab. Die Erstaufführung dieser Fassung fand im Juni 1940 in Halle unter dem Kantor Richard Doell (1893–1950) statt. Geradezu grotesk ist, dass damals die letzte der drei der vorgesehenen Aufführungen vom Gauleiter verboten wurde, weil die Gestapo in Doell einen Regimegegner und Anhänger der Bekennenden Kirche vermutete.

Doell   [ ---> Bild vergrößern ]

Abbildung: das Doell betreffende polizeiliche Fernschreiben

Ähnlich verfuhr Stephani mit Händels letztem Oratorium Jephta, das er 1941 unter dem Titel Das Opfer herausgab.

Stephani_Das Opfer_Plakat

Abbildung: Plakat der Uraufführung
Das Opfer in Marburg 1941


Während sich Stephani noch am Originallibretto festhielt, gingen andere Werkbearbeiter wesentlich weiter. So wurde beispielsweise Judas Maccabäus von Johannes Klöcking aus Lübeck und C. G. Harke aus Hamburg mit einem komplett neuen Libretto versehen, worin die Handlung in die Niederlande verlegt wurde (Wilhelmus von Nassauen). Die Uraufführung dieser Fassung fand am 4. April 1941 in Hamburg unter Wilhelm Brückner-Rüggeberg (1906–1985) statt.

Wilhelmus_von_Nassauen

Abbildung: Titelblatt des Textbuchs

Klöcking versah auch zwei weitere Händel-Oratorien mit neuen Libretti: Aus Israel in Ägypten wurde Der Opfersieg von Walstatt, worin es um den Kampf Herzog Heinrichs von Schlesien gegen Dschingis Khan ging, Josua handelte nunmehr unter dem Titel Die Ostlandfahrer von der Landnahme der Langobarden.

Die Praxis der Neutextierung ist von der Forschung in jüngster Zeit gut erforscht worden, jedoch gab es bisher keine systematische Untersuchung der Frage, in welchem Maße Aufführende von den neuen Texten Gebrauch gemacht haben bzw. wie oft Dirigenten die unverfälschten Texte verwendet haben. (Beispielsweise sind für das Händeljahr 1935 im deutschsprachigen Raum sieben Aufführungen des Judas Maccabäus nachweisbar, von denen zwei explizit als Stephani-Bearbeitungen ausgewiesen waren.) 2 Händel-Rezeption während der Zeit des Nationalsozialismus musste nicht zwangsläufig immer nationalsozialistisch geprägte Händel-Rezeption sein. Das Projekt möchte deshalb dieser Frage besondere Aufmerksamkeit widmen.


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1 Hans Joachim Moser, Georg Friedrich Händel, Kassel o. J. [ca. 1942] (=  Kleines Bärenreiter-Buch, Nr. 20), S. 50f.
2 Zeitschrift für Musik 102 (1935), Angabe nach Rebekka Sandmeier, "Großdeutsches Dankgebet" und "völkerumfassendes Oratorium": Händels Judas Maccabaeus in Deutschland zwischen 1933 und 1945, in: Dominik Höink/Jürgen Heidrich (Hg.), Gewalt – Bedrohung – Krieg: Georg Friedrich Händels Judas Maccabaeus. Interdisziplinäre Studien, Göttingen 2010, S. 201–214:206.


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