Trotz der das Opernschaffen des Komponisten in den Mittelpunkt stellenden Händel-Renaissance waren
es im 'Dritten Reich' nach wie vor die Oratorien, genauer gesagt: einige wenige Oratorien, die die
Händel-Rezeption dominierten.
Der ungehemmten Inanspruchnahme dieser Werke durch das Regime standen freilich die zum
größten Teil aus dem Alten Testament stammenden Stoffe im Wege. So blühte im NS-Staat im großen
Stil die Praxis der Umdichtung der von Händel vertonten Libretti – und zwar trotz der
ausdrücklichen Erlaubnis der NS-Führung zur unverfälschten Aufführung dieser Werke. So erklärte
Goebbels im September 1934 als Präsident der Reichskulturkammer: "Ich habe keine Bedenken gegen die
Aufführung Händelscher Werke". Auch Peter Raabe, der Präsident der Reichsmusikkammer, stand der
Praxis der Umtextierung ablehnend gegenüber und konnte sich dabei sogar auch auf Hitler selbst
stützen. In einer Anordnung vom 30. September 1937 wandte sich Raabe unter Hinweis auf Hitlers auf
dem Reichsparteitag 1937 gehaltenen "Kulturrede" gegen "Versuche, die Einstudierung und Wiedergabe
von Vokalwerken mit geistlichem Text zu verhindern oder durch entsprechende Beeinflussung einzelner
Mitwirkender zu erschweren".
Doch die Praxis sah anders aus. Der Drang von antisemitischen Musikern und Musikfunktionären
nach 'entjudeten' Aufführungen Händelscher Oratorien erwies sich als größer. Die Änderung der Texte
reichte von der Ausmerzung einiger 'Judaismen' bis zur kompletten Neutextierung. Die
nationalsozialistische Publizistik rechtfertigte die Bearbeitungspraxis damit, dass die
Neutextierungen keine Verfälschung des Händelschen Willens darstellten, sondern dass sie es – im
Gegenteil – überhaupt erst ermöglichten, die eigentliche Absicht des Komponisten erkennbar machen,
denn durch das Ablegen des zeitbehafteten biblischen Gewandes würde der ewiggültige Kern der
Händelschen Intention freigelegt. So schreibt der regimenahe Musikwissenschaftler Hans Joachim
Moser über Händels Oratorien:
"Die tragische Situation dieser an sich herrlichen, gewaltigen und von Händel her
urgermanischen Werke, deren volksnahe Monumentalität sie im höchsten Maße zu dem stempeln, was dem
deutschen Chorwesen unserer Zeit und Zukunft bisher kein zweiter Meister so vollendet hat geben
können – gerade sie sind durch die Stoffe aus der altjüdischen Geschichte und Legende belastet.
Zwar hat die Reichsmusikkammer wiederholt dankenswert darauf hingewiesen, daß Händel mit ihnen ja
nicht das Judentum hat verherrlichen wollen, daß sie nur im Stil der englischen reformierten
Theologie des 17.–18. Jahrhunderts
Gleichnisse für das Staatsideal des Britenvolks zu Händels Zeit haben sein sollen, und daß
Händel selbst in ihnen nicht einmal die Engländer des Barock, sondern das Ewigmenschliche ganz
allgemein, das religiöse Führerproblem
jedes Volks und
jeder Zeit habe darstellen wollen. Das alles ist zweifellos richtig. Trotzdem bleibt für
manchen deutschen Volksgenossen, der nicht erläuternde und beschwichtigende Fußnoten mithören will
und kann, die doppelte störende Schranke zwischen ihm und der Seele dieser Händelschen
Oratorienkunst bestehen: der Wall des jüdischen Stoffs und der Wall des englischen
Imperialanspruchs, die beide uns nach den Erlebnissen des letzten Halbjahrhunderts unerträglich
sind."
1
Moser befürwortete deshalb Umarbeitungen der Libretti, um die Werke aufführbar zu machen.
Es gab aber im 'Dritten Reich' auch Stimmen, die generell Musik mit biblischen Sujets für
unaufführbar erklärten. So kritisierte ein Gutachter
[ ---> Abbildung: Datei NS 15-186.pdf ]
des Amts Rosenberg eine ihm zur Prüfung eingereichte Umarbeitung von Händels Judas Maccabäus
dahingehend, daß der Bearbeiter kaum mehr geändert habe als "Hebräismen" zu streichen, sodass die
"biblischen Vorstellungen" auch in der Neufassung bestehen geblieben seien. Der Gutachter kam zu
dem Schluss, dass es nur einen geringfügigen Verlust bedeute, wenn die Oratorien Händels überhaupt
nicht mehr aufgeführt würden.
Als besonders erfolgreich erwiesen sich die Bearbeitungen des Marburger
Universitätsmusikdirektors Hermann Stephani (1877–1960). Nachdem Stephani
Judas Maccabäus schon 1904 in einer von "Mängeln" bereinigten Neufassung herausgegeben und
in den 1920er Jahren eine nochmals gereinigte Fassung unter dem Titel
Maccabäus vorgelegt hatte, entschloss er sich während des 'Dritten Reiches' zu einer noch
weitergehenden 'Arisierung' dieses Oratoriums, dem er nunmehr den Titel
Der Feldherr gab. Die Erstaufführung dieser Fassung fand im Juni 1940 in Halle unter dem
Kantor Richard Doell (1893–1950) statt. Geradezu grotesk ist, dass damals die letzte der drei der
vorgesehenen Aufführungen vom Gauleiter verboten wurde, weil die Gestapo in Doell einen
Regimegegner und Anhänger der Bekennenden Kirche vermutete.
[ ---> Bild vergrößern ]
Abbildung: das Doell betreffende polizeiliche Fernschreiben
Ähnlich verfuhr Stephani mit Händels letztem Oratorium
Jephta, das er 1941 unter dem Titel
Das Opfer herausgab.
Abbildung: Plakat der Uraufführung Das Opfer
in Marburg 1941
Während sich Stephani noch am Originallibretto festhielt, gingen andere Werkbearbeiter
wesentlich weiter. So wurde beispielsweise
Judas Maccabäus von Johannes Klöcking aus Lübeck und C. G. Harke aus Hamburg mit einem
komplett neuen Libretto versehen, worin die Handlung in die Niederlande verlegt wurde (Wilhelmus von Nassauen). Die Uraufführung dieser Fassung fand am 4. April 1941 in Hamburg
unter Wilhelm Brückner-Rüggeberg (1906–1985) statt.
Abbildung: Titelblatt des Textbuchs
Klöcking versah auch zwei weitere Händel-Oratorien mit neuen Libretti: Aus
Israel in Ägypten wurde
Der Opfersieg von Walstatt, worin es um den Kampf Herzog Heinrichs von Schlesien gegen
Dschingis Khan ging,
Josua handelte nunmehr unter dem Titel
Die Ostlandfahrer von der Landnahme der Langobarden.
Die Praxis der Neutextierung ist von der Forschung in jüngster Zeit gut erforscht worden,
jedoch gab es bisher keine systematische Untersuchung der Frage, in welchem Maße Aufführende von
den neuen Texten Gebrauch gemacht haben bzw. wie oft Dirigenten die unverfälschten Texte verwendet
haben. (Beispielsweise sind für das Händeljahr 1935 im deutschsprachigen Raum sieben Aufführungen
des Judas Maccabäus nachweisbar, von denen zwei explizit als Stephani-Bearbeitungen ausgewiesen
waren.)
2
Händel-Rezeption während der Zeit des Nationalsozialismus musste nicht zwangsläufig immer
nationalsozialistisch geprägte Händel-Rezeption sein. Das Projekt möchte deshalb dieser Frage
besondere Aufmerksamkeit widmen.
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1 Hans Joachim Moser,
Georg Friedrich Händel, Kassel o. J. [ca. 1942] (=
Kleines Bärenreiter-Buch, Nr. 20), S. 50f.
2 Zeitschrift für Musik 102 (1935), Angabe nach Rebekka Sandmeier,
"Großdeutsches Dankgebet" und "völkerumfassendes Oratorium": Händels Judas Maccabaeus in
Deutschland zwischen 1933 und 1945, in: Dominik Höink/Jürgen Heidrich (Hg.),
Gewalt – Bedrohung – Krieg: Georg Friedrich Händels Judas Maccabaeus.
Interdisziplinäre Studien, Göttingen 2010, S. 201–214:206.


