Besucherordnung für die Ausstellungen der Stiftung Händel-Haus in Halle (Saale)

Herzlich willkommen in den Ausstellungen der Stiftung Händel-Haus.


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Besucherordnung
für die Ausstellungen der Stiftung Händel-Haus in Halle (Saale)
Herzlich willkommen in den Ausstellungen der Stiftung Händel-Haus.

Allgemeines
Eintrittskarten gelten für den einmaligen Eintritt und sind nicht übertragbar. Sie verlieren ihre Gültigkeit bei Verlassen des Museums. Der Besucher ist verpflichtet, die Eintrittskarte bis zur Beendigung seines Besuches aufzubewahren. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher die vorliegende Besucherordnung an. Die Ausstellungen der Stiftung Händel-Haus müssen spätestens bis zum Ende der gültigen Öffnungszeit verlassen werden. Notausgänge dürfen nur in Notfällen benutzt werden.

Garderobe
Bitte geben Sie vor Eintritt in die Ausstellungsräumlichkeiten sperrige Gegenstände, Schirme, Stöcke (mit Ausnahme von Gehhilfen), Rucksäcke, Einkaufstaschen usw. sowie
Mäntel und Jacken an der Garderobe ab. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal darüber, was Sie mitnehmen dürfen. Für das Ablegen von Kleidung und Taschen stehen Schließfächer im Bereich des Eingangsfoyers zur Verfügung. Für die Sicherheit der Schließfächer übernimmt das Museum keine Gewähr. Die Aufbewahrung der Garderobe erfolgt unentgeltlich. Für Wertgegenstände, die sich in den abgegebenen Gegenständen oder in der abgegebenen Garderobe befinden, wird eine Haftung seitens der Stiftung Händel-Haus ausgeschlossen.

Aufsichtspersonal
Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, die Eintrittskarten der Besucher zu überprüfen und Anweisungen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Besuchern zu erteilen.
Werden die Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.
Besucher, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und/oder nicht an die Weisungen des Aufsichtspersonals halten, kann ein Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis
aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Fotografieren in den Ausstellungen
Fotografieren und Filmen ist in den Ausstellungsräumen der Dauerausstellungen nur ohne Blitz erlaubt. Aus Gründen des Urheberrechts ist das Fotografieren und Filmen in den
Sonderausstellungen nicht erlaubt. Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft und nur mit Genehmigung der Direktion der Stiftung Händel-Haus bzw. der Museumsleitung erteilt.

Rauchverbot
Es besteht generelles Rauchverbot in Räumen der Stiftung Händel-Haus. Der Umgang mit Feuer und offenen Licht ist verboten.

Verzehr von Speisen und Getränken
Der Verzehr von Speisen oder Getränken ist nur im Eingangsfoyer und im Serenadenhof des Händel-Hauses, nicht aber in den Ausstellungen der Stiftung Händel-Haus erlaubt.

Tiere
Tiere dürfen nicht in Gebäude der Stiftung Händel-Haus.

Verhalten in den Ausstellungsräumen
Die Besucher sollten sich in den Ausstellungsräumlichkeiten so verhalten, dass andere Besucher nicht gestört werden. Kindern unter zehn Jahren kann der Besuch der Ausstellungen der Stiftung Händel-Haus nur in Begleitung Erwachsener gestattet werden.
Lehrer, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich.
Es ist nicht gestattet, Ausstellungsgegenstände (mit Ausnahme der Ausstellungsgegenstände, bei denen explizit auf eine Nutzung hingewiesen wird), Vitrinen und Erläuterungstafeln zu berühren, zu beschädigen oder zu verunreinigen. Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Eltern haften für ihre Kinder. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Auslösung der Alarmanlage.

Besuchergruppen
Es werden kostenfreie Audio-Führungen angeboten, die nach Möglichkeit angemeldet werden sollten. Für eine fachkundige persönliche Führung von Gruppen ist eine vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung erforderlich. Für persönliche Führungen durch die Dauerausstellungen wird neben dem Eintrittspreis ein zusätzliches Entgelt erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer (0345) 500 90 – 219. Es besteht kein Anspruch auf eine Führung, die nicht zuvor schriftlich vereinbart wurde.

Eintrittspreise und Öffnungszeiten
Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten können in den Publikationen der Stiftung Händel-Haus sowie an der Kasse eingesehen werden. Besondere Öffnungszeiten (z.B. an Feiertagen) erfahren Sie über die Telefonzentrale (0345) 500 90 – 0 oder auf der Homepage der Stiftung Händel-Haus.

Haftung
Die Stiftung Händel-Haus haftet nicht für Schäden, die Besuchern in den Ausstellungsräumen entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der
Stiftung Händel-Haus zu vertreten sind.

Hinweise, Beschwerden, Fundsachen
Hinweise, Wünsche und Stellungnahmen zu den von der Stiftung Händel-Haus gezeigten Ausstellungen und den Besucherservice-Einrichtungen können in das an der Kasse
ausliegende Gästebuch eingetragen werden. Wir bitten darum, Beschwerden direkt der Museumsleitung zuzuleiten. Fundsachen nehmen das Kassen- oder Aufsichtspersonal
entgegen. Nachfragen zu Fundsachen sind an die Direktion der Stiftung Händel-Haus zu richten.

In-Kraft-Treten
Die Besucherordnung tritt am 2. November 2011 in Kraft.

Clemens Birnbaum
Direktor Stiftung Händel-Haus


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